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Hallo an alle Kinderyoga-Lehrer,
ich möchte gerne für Pädagogen eine Weiterbildung anbieten, indem ich unter anderem Kinderyogamusterstunden zeige.

Gibt es dafür rechtlich Einschränkungen, wenn ich dafür fremde Texte benutze? Ich habe während verschiedenen Ausbildungen und auch auf der Kinderyogakonferenz viele tolle Geschichten und Musterstunden kennengelernt.
Nun ist meine Idee, diese zu verbreiten. Dabei würde ich natürlich Autor und Buchtitel nennen.
Reicht das dann?

Liebe Grüße, Anja

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